Zuchtrichtlinien

 Standard:

 

 Typ:

 

Allgemeines Erscheinungsbild:

 

Grundsätzlich ist der Sandros Leisha Dog kein Hund, der in eine gewisse Form gepresst werden soll. Es ist ein Hund wünschenswert, der dem Urtyp des Wolfes ähnelt und dessen Körper harmonisch aufgebaut ist. Größe und Gewicht sind zweitranging, soweit sie zum Hund passen und sein Erscheinungsbild bestimmen. Der Sandros Leisha Dog ist ein Bewegungstier und jede Anzüchtung, die seinen Bewegungsablauf beeinträchtigen könnte, ist zu unterlassen.

 

Rüden sollten ein maskulines, Hündinnen ein feminines Erscheinungsbild haben.

 

Der Kopf:

 

Ein schäferhundartiger, keilförmiger, nicht zu breiter Kopf, mit wenig Stop. Normalgroße Augen, die weder zu weit innen liegen noch nach vorne quellen. Die Farbe kann variieren, von dunkel, bis grün, gelb oder auch blau. Vollzahniges Scherengebiss mit eng anliegenden Lefzen. Stehohren.

 

Oberlinie:

 

Kraftvoller Nacken, bei Hündinnen schlanker, bei Rüden etwas kräftiger, der in einen geraden Rücken übergeht. Normale Kruppe keine abgesenkte Hinterhand oder zu starke Winkelung. Buschige Rute, die in der Ruhe gesenkt, in der Aufregung sichelförmig über dem Körper getragen werden kann.

 

Körper:

 

Schlanker oder auch gedrungener Körper, wenn es dem Bau des Hundes entspricht. Keine flache oder zu tiefe Brust – bzw. Lendenbereich, sondern eher von gut gewölbter Form, um einer gut arbeitenden Lunge und anderen inneren Organen ausreichend Platz zu bieten.

 

Vorderhand:

 

Lange gerade Läufe, die zum Laufen und springen dienen. Gelenke und Knochen sollten in keinster Weise verdreht, verformt oder verbogen wirken oder sein. Geschlossene runde, kraftvolle Pfoten wären wünschenswert.

 

Hinterhand:

 

Kräftig und muskulös, mit natürlicher Winkelung. Die Hinterhand soll als Motor wirken und den Hund vorwärts bewegen können. Die Winkelung der Hinterhand soll den Hund in keinster Weise mit der Kruppe nach unten bewegen.
Kräftige Pfoten mit festen Ballen.

 

Haut:

 

Die Haut soll eng am Körper anliegen und normal dick sein. Mehr Haut und Fell am Hals dient dem Schutz und ist kein Fehler. Ein kleiner Ansatz einer Wamme ist in Ordnung.

 

Fell und Fellfarben:

 

Dichtes Stockhaar oder langstockhaariges Fell. Unterschiedliche Haarlängen sind in Ordnung, gewelltes Fell oder übermäßiges Langhaar ist nicht wünschenswert.

Es sind keine Fellfarben zulässig, die einen Defekt mit sich führen (Merlefaktor, Harlekins, blau oder silber) Bei Unklarheit oder Gefährdung ist eine Farbanalyse durchzuführen.
Auch Punkt- oder Plattenschecken (generelle Scheckung) ist beim Sandros Leisha Dog nicht wünschenswert. Es soll nur mit Hunden mit natürlichen Fellfarben, die keine Defekte mitbringen, gezüchtet werden. Die Farbe weiß ist durchaus erlaubt, gestromte Hunde werden nicht mehr in die Zucht eingegliedert. Weiße oder helle Abzeichen können sich über Kopf und Pfoten erstrecken. Die Unterseite des Hundes ist oft heller als die Oberseite. Dunkle bis schwarze Rückenfarbe bei andersfarbigem Körper ist in Ordnung.

Blaue Augen (beidseitig oder einseitig) sind erlaubt. Hunde mit blauen Augen werden nicht aus der Zucht ausgeschlossen.

 

Eine wolfstypische Maske im Gesicht ist erlaubt, genauso wie die Markierungen, die einem Nordlandhund wie Husky oder Malamute eigen sind.

 

Größe und Gewicht:

 

Größe und Gewicht des Hundes richten sich nach seinem Erscheinungsbild. Zu vermeiden ist ein windhundartiger Typ, wie auch ein schwerer Fleischertyp. Zwergenwuchs, wie auch Riesenhaftigkeit gilt es ebenfalls zu vermeiden. Ideal bei Hündinnen: zwischen 50cm und 60 cm. Ideal bei Rüden: zwischen 55 und 65 cm

 Es gilt nicht als Fehler, wenn der Hund größer und schwerer oder zarter und leichtfüßiger ist. Es gilt das Gesamtbild des Hundes.

 

Fehler:

 

Als Fehler gilt, was nicht in das Erscheinungsbild eines Wolfsschäferhundes passt. (Bsp. Hängeohren) oder körperliche Fehler, die den Hund in seinem Bewegungslauf einschränken könnten. Bsp. X Beine, O Beine, weiche, offene Pfote, abgesenkte Hinterhand, wackeliges Gangwerk, Karpfenrücken. Kieferfehlstellungen gelten ebenfalls als Fehler. Bsp.Vorbiss, Rückbiss, wie zu weiche Zähne, die brechen. Rüden müssen zwei offensichtlich normal entwickelte Hoden aufweisen, die sich vollständig im Hodensack befinden. Starke Aggressivität bzw. extreme Scheue (nicht zu verwechseln mit Vorsicht oder Unsicherheit) sind ebenfalls nicht erwünscht. Zu dicke, zu dünne oder ungepflegte Hunde gelten ebenfalls als fehlerhaft.

 

Wesen:

 

Der Sandros soll eine freundliche, fröhliche, für seine Umgebung angenehme Art haben, ohne hektisch oder überdreht zu sein. Er ist treu, anhänglich, intelligent und verspielt, schließt sich seinem Menschen gerne an, ohne aufdringlich zu sein. Der Sandros ist kein Kläffer. Das Heulen kann bei dem ein oder anderen Hund verstärkt auftreten. Der Sandros soll leichtführig und auch leicht zu erziehen sein. Sein Selbstbewusstsein ist mäßig ausgeprägt, wirkliche Schärfe besitzt er nicht. Er besitzt eine sehr schnelle Auffassungsgabe, was eine relativ schnelle Ausbildung ermöglicht.

 

Nutzung:

 

Der Sandros Leisha Dog ist in erster Linie ein Familienhund bzw. Wegbegleiter, Freund oder Partner. Er soll ein fester Bestandteil im Leben seines Menschen sein, sich in unsere Struktur einfügen und mit dem zurechtkommen, was wir von einem Hund verlangen.

 

Je nach Veranlagung können Sandros Leisha Dogs als Zughunde, Schlittenhunde, Packhunde, wie auch als Therapiehunde, Fährtenhunde, Suchhunde, Rettungshunde oder auch Assistenzdogs ausgebildet werden. Sie eignen sich nicht für Ausbildungen, bei denen mehr „Schärfe“ verlangt wird, wie z.Bsp. beim Schutzdienst-  oder beim Job als Diensthund.

 

Eine gewisse Lauffreudigkeit ist diesem Hund eigen und auch der Jagdtrieb ist bei den meisten gut ausgeprägt.

 

 

Klassifikation:

 

       1.   Elternteil

     2.    Elternteil

Klassifikation

 

Schäferhund zu

 

 

Wolfhund

 

Sandros Leisha D 1

 

Sandros D 1  zu

 

 

Nordlandhund

 

Sandros Leisha C

 

Schäferhund zu

 

 

Nordlandhund

 

Sandros Leisha D 2

 

Sandros Leisha D2 zu

 

 

Wolfhund

 

Sandros Leisha C

 

Wolfhund zu

 

 

Nordlandhund

 

Sandros Leisha D 3

 

Sandros Leisha D3 zu

 

 

Schäferhund

 

Sandros Leisha C

 

Sandros Leisha D 1 zu

 

 

Sandros D2 oder D 3

 

Sandros Leisha B

 

Sandros Leisha C zu

 

 

Sandros D 1, D 2 oder D 3

 

Sandros Leisha B

 

Sandros Leisha B zu

 

 

Sandros Leisha C

 

Sandros Leisha A

 

Sandros Leisha C zu

 

 

Sandros  Leisha C

 

Sandros Leisha A

 

Sandros Leisha B zu

 

 

Sandros Leisha B

 

Sandros Leisha A

 

Sandros Leisha A zu

 

 

Sandros Leisha B oder C

 

Sandros Leisha AA

 

Sandros Leisha  A zu

 

 

Sandros Leisha A

 

Sandros Leisha golden A

Ein Sandros Leisha golden A kann jederzeit mit jedem anderen Sandros oder mit einer Ursprungsrasse angepaart werden

 

 

 

Sandros Leisha golden A

 

  

Überarbeitet und gilt ab 2023:

 

Der Hund, der zur Sandros Leisha Zucht verwendet werden soll, muss ein Hund sein, der einer Ursprungsrasse angehört oder der bereits als Sandros Leisha Dog gezogen wurde.

 

Ursprungsrassen:

 

Alaskan Malamute

Sibirien Husky

Grönlandhund

Samojede

Belgischer Schäferhund (Tervueren, Groenendeal, Malinois)

Weißer Schäferhund

Altdeutscher Schäferhund

Tschechoslowakischer Wolfhund

Sarloos Wolfhund

Marxdorfer Wolfhund

Tamaskan

Schottischer Schäferhund (Collie)

Harzer Fuchs (Altdeutscher Schäferhund)

 

Und andere die in das Schema Nordlandhund, Wolfhund oder Schäferhund fallen.

Bei Rassen, die ebenfalls durch Einkreuzung entstanden sind, wie der Marxdorfer Wolfhund oder der Tamaskan, entscheidet der Rassetest, welche Anpaarung den Klassifikationen entspricht und am sinnvollsten ist.

  

Die Rassen „Hollandse Herder“ und „Deutscher Schäferhund“ sind in der Sandros Zucht nicht mehr zugelassen. Die gestromte Fellfarbe (dominanter Erbgang) des Holländers ist dieser Rasse zuzuordnen, weswegen von der gestromten Fellfarbe abgesehen wird. Hunde, die bereits unter den Namen „Sandros Leisha Dog“ gezogen wurden und in die Zucht eingegliedert worden sind, können weiterhin in der Zucht verwendet werden. Gestromte Hunde, die noch keine Zuchteintragung haben, werden zur Zucht nicht mehr zugelassen. Gestromte Welpen erhalten Papiere, besitzen aber keine Zuchttauglichkeit.

 

Der Deutsche Schäferhund wird aufgrund seines Tragens verschiedener Krankheiten, wie auch des möglichen deutlichen Vererbens von HD, ED und Spondylose wie auch die vererbbare Fehlstellung seines Körpers nicht mehr in der Sandros Zucht zugelassen.

 

Rassetest

Bei Hunden mit oder ohne Pedigree, muss in jedem Fall ein Rassetest (Feragen) gemacht werden, um die Rassezugehörigkeit zu überprüfen oder um nachzuvollziehen, welche Rassen sich in dem einzelnen Hund befinden. Entsprechen sie den Zuchtvorgaben des Sandros Leisha Dogs, ist eine Zuchtaufnahme in jedem Fall möglich, auch mit Hunden ohne Pedigree. Bei Hunden, bei denen sich andere Rassen in der Zuchtauswertung zu einem hohen Prozentsatz befinden (z.b. Retriever, Windhunde, usw) kann eine Zuchtaufnahme verweigert werden.

   

GenTest 4.0

Vor der Zucht, egal ob Zuchthündin oder Deckrüde, muss der Hund auf Erbkrankheiten hin untersucht werden. Ein Gesundheitsscreening (Dog Check 4.0) über Feragen, bei dem an die 350 Erbkrankheiten (incl. Farbe und körperliche Eigenschaften) getestet werden, muss in Auftrag gegeben werden. Wird beim untersuchten Hund eine Erbkrankheit auf „betroffen“ ausgewertet, wird er nicht in die Zucht aufgenommen. Es ist eine weitere Analyse eines anderen Labors ratsam (Labogen), wenn ein Hund bei einer Genkrankheit auf „betroffen“ ausgewertet wird.

 

Wird der Hund auf „Träger“ ausgewertet, so kann er, bei einem rezessiven Erbgang, in die Zucht eingegliedert werden. Bei einem dominanten Erbgang ist ebenfalls eine Weiterzucht ausgeschlossen, da die Erbkrankheit auf die Welpen übertragen werden kann. Im Zweifelsfall den Silvermoonkennel kontaktieren.

 

NEU für alle Zuchthunde, die 2023 in die Zucht aufgenommen werden.

Vor der Zucht wird eine Augenuntersuchung (ECVO) von einem Augenspezialisten dringend empfohlen, besonders dann, wenn der Hund eine hohen Anteil Nordlandblut in sich trägt. Neben der Augenuntersuchung sollte eine Gonioskopie (Messung des Kammerwinkels) gemacht werden, um bei der Nachzucht die Möglichkeit vererbbarer Augenkrankheiten so gering wie möglich zu halten.

 

Gebiss:

Weiters sollte das Gebiss des Hundes von einem Tierarzt auf seine Vollständigkeit hin überprüft werden. Fehlende Zähne sind kein zuchtausschließender Grund, allerdings sollte beim Zuchtpartner auf Vollzahnigkeit geachtet werden.

 

Hoden:

Beim Rüden ist eine Bestätigung zu erbringen, dass beide Hoden vorhanden sind und sich vollständig im Hodensack befinden.

 

Gebiss und Hodenkontrolle kann von einem Tierarzt, wie auch vom Silvermoonkennel durchgeführt werden.

 

HD und ED

Eine röntgenologische Überprüfung auf HD muss zwingend gemacht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der untersuchende Tierarzt ein digitales Bild anfertigt, welches er mittels Datenträger dem Hundebesitzer mitgibt. Das Röntgenbild ist mit dem notwendigen Formular an den Silvermoonkennel zu schicken. Das Bild muss mit der Chipnummer des Hundes, seinem Namen und dem Namen des Besitzers angefertigt werden, um spätere Verwechslungen zu vermeiden.

 

Eine röntgenologische Untersuchung auf ED sollte im Zusammenhang mit HD gemacht werden. Bitte darauf achten, dass auch hier die Chipnummer des Hundes sein Zuchtname und der Name des Besitzers auf dem Bild steht. Auch diese Bilder sind dem Silvermoonkennel zu übermitteln.

 

DNA-Profil

Jeder Zuchthund braucht ein DNA-Profil, das bei Feragen erstellt werden muss. (Bei eingetragene Sandros Leisha Welpen ab dem Geburtsjahr 2019 wurde bereits ein DNA-Profil erstellt.) Existiert ein Profil eines anderen Labors, braucht der Silvermoonkennel die Genehmigung des Hundebesitzers, das Profil übernehmen zu dürfen. Bei Hunden, die neu in die Zucht aufgenommen werden, muss ein Profil erstellt werden, um spätere Abstammungsgutachten der Welpen machen zu können.

 

DNA-Profile sind ein Bestandteil der Ahnentafel. Profil und Abstammungsgutachten garantieren, dass die angegebenen Eltern auch die biologischen sind. DNA-Marker Nummern werden in der Ahnentafel vermerkt und sind immer an den Silvermoonkennel zu übermitteln.

 

Qualzucht ist in der Sandroszucht verboten. Gewollt ist ein natürlicher Robusthund, weswegen Qualzuchtmerkmale wie überlanges, dichtes Fell, Merlefaktor, Dilute Gen (Farbverdünnung), Piebald-Weißscheckung oder körperliche Veränderungen, die zum Nachteil des Tieres sind, nicht gestattet werden. Getestete Tiere mit Merle, Dilute oder Piebald werden nur dann in die Zucht aufgenommen, wenn sie nur ein Gen tragen, und müssen immer mit einem Zuchtpartner verpaart werden, der dieses Farbgen nicht trägt, um eine Weitervererbung zu vermeiden.

 

Werden bei einem Zuchthund spätere Mängel festgestellt, zum Beispiel Krebs, später auftretende Epilepsie oder Gendefekte, die erst später analysiert werden konnten, die aber von Bedeutung sind, so ist der Hund von der Zucht auszuschließen.

 

xxxxx

 

Weiters muss der angehende Züchter seine Zucht beim zuständigen Amtstierarzt melden (Österreichisches Tierschutzgesetz). Die Bestätigung ist dem Silvermoonkennel zuzusenden.

 

Rüdenbesitzer müssen ihren Deckrüden nicht beim Veterinäramt melden.

 

Befindet sich der Züchter im Ausland, so hat er selbständig dafür Sorge zu tragen, dass alle Behördengänge getätigt werden, damit eine Zucht aufgebaut werden kann und die Welpen auch verkauft werden dürfen. In jedem Fall muss sich die Hündin in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand befinden, keine untestbaren aber wissentlichen Krankheiten haben (zb. Epilepsie), in der Lage sein, tragend zu werden und Welpen zu gebären und großzuziehen. 

 

Rüden müssen auf deren Zeugungsfähigkeit hin untersucht werden, wenn deren Zuchtpartnerinnen beständig leer bleiben.

 

Auch Hündinnen, die nach mehreren Belegungen immer wieder leer bleiben, sollten von einem Tierarzt auf ihre Zuchtfähigkeit hin untersucht werden.

 

Sind Hunde nicht geschlechtsfähig, erübrigt sich eine Zucht von selbst.

 

Hündinnen sollten zwischen dem ersten und vierten Lebensjahr zum ersten Mal zur Zucht verwendet werden (ideales Alter einer Erstbelegung sind 18.Mon.), Rüden, wenn deckfähig, frühestens ab dem Alter von eineinhalb Jahren (bzw. nach der Röntgenuntersuchung). Ein älterer Rüde garantiert die Geschlechtsreife, die beim jungen Rüden vielleicht noch nicht voll ausgeprägt ist.

 

Inzuchtanpaarungen (Anpaarung von verwandten Tieren) sind nicht gewollt und nicht Ziel der Sandros Leisha Zucht.

 

Hat eine Hündin 2x mit Kaiserschnitt entbunden, so ist sie aus der Zucht zu nehmen, um ihre Gesundheit nicht weiter zu strapazieren.

 

Vom Silvermoonkennel wird eine Zuchterlaubnis auf eine gewisse Zeit gewährt. Es obliegt dem Züchter, wie oft er seine Hündin werfen lässt, da es erwiesen ist, dass viele Hündinnen nur einmal im Jahr läufig werden oder nach dem ersten Wurf Monate brauchen, bis sie wieder in die Hitze kommen. Eine Hündin, die kurz nach dem Absetzen des ersten Wurfes wieder läufig wird, sollte nicht sofort wieder belegt werden, da der Prozess der Hormonumstellung noch nicht voll abgeschlossen ist. Ein Leerbleiben oder auch Fehlgeburten können die Folge sein. Medikamente, die Läufigkeitsauslösend sind, sind für den Nachwuchs gefährlich und deshalb verboten.

 

Die Welpen können bereits mit der achten Woche abgegeben werden, müssen aber dann mehrfach entwurmt, gechipt und geimpft sein. Bei Verkäufen ins Ausland, bitte die Länderbestimmungen und Impfvorschriften beachten. 

Das Pedigree wird erst dann ausgestellt, wenn das DNA-Profil und das Abstammungsgutachten vorliegen.

 

Bei der Wurfmeldung ist ein Wurfmeldeschein mit Chipnummern auszufüllen und an den Silvermoonkennel zu übermitteln.

 

Rüdenbesitzer sind angehalten, den unterschriebenen Deckschein sofort nach Belegen der Hündin an den Silvermoonkennel zu schicken und beim Labor die Erlaubnis zur Verwendung des DNA-Profils zu hinterlegen.

 

Bevor eine Zucht in Erwägung gezogen wird, sollte ein Zwingername festgelegt werden, der bei der Namensgebung der Welpen mit angefügt wird. Es obliegt dem Züchter, welchen Namen er seinen Welpen gibt. Zuchtname und Zwingername werden in der Ahnentafel getrennt angeführt, sodass der Zuchtname aus mehreren Teilen bestehen kann.

 

Züchter verpflichten sich, die Chipnummern der Welpen nach der Abgabe bei einem Haustierregister auf ihren neuen Besitzer zu registrieren. Es dient der Sicherheit, dass ein entlaufendes Tier wieder zugeordnet werden kann. Der Züchter muss dem Silvermoonkennel bekannt geben, wo die Welpen registriert werden. Die Auswahl ist Sache des Züchters.

 

Züchter und Deckrüdenbesitzer sind angehalten, die Rasse mit Würde zu vertreten, um den Namen des Silvermoonkennel und den der Rasse nicht zu schädigen. Halten sich Personen nicht daran oder schädigen sie den Namen des Silvermoonkennels bewusst, so kann dieser ihnen die Zuchterlaubnis entziehen. Pedigrees für die Welpen gibt es dann keine mehr.

 

Ein Sandros Leisha Dog ist nur dann „reinrassig“, wenn er Papiere vom Silvermoonkennel besitzt. Ein eigener DNA-Strang zur Rasseidentifizierung kann nicht gezogen werden, da es sich bei der Rasse um eine Einkreuzung handelt und Zuchtbücher nicht geschlossen werden, um Inzucht zu vermeiden.

 

Hunde aus anderen Verpaarungen, die nicht vom Silvermoonkennel genehmigt wurden, gelten weiterhin als Mischlinge.

 

Der Sandros Leisha Dog ist ein Hund mit einem Certified Pedigree aus einer neuen, aber strukturierten Züchtung.

 

Jeder andere Hund, ohne ein Pedigree, ist nur ein weiterer Hund.

 

Anpaarungen

 

Die Klassifikation gibt Aufschluss über die möglichen Anpaarungen. Sinn dahinter ist, Inzucht in jedem Fall zu vermeiden und die drei Grundrassen zu vereinen.

 

Ein Hund mit der Klassifizierung D1, D2 oder D3 sollte mit der noch ausständigen Grundrasse angepaart werden, um einen Sandros Leisha der Klassifikation C zu erhalten. Bei Anpaarung D1 x D1 oder D2 x D2 dürfen die Zuchtpartner nicht miteinander verwandt sein (auch nicht in den hinteren Reihen) und es erfolgt keine Aufreihung. Welpen aus einer D1 x D1 Anpaarung bleiben Klassifikation D1. Es sollte allerdings eine C Klassifikation angestrebt werden.  

 

Sandros Leisha Dogs mit der Klassifikation B, A oder golden A können mit einer Ursprungsrasse angepaart werden, aber dann bleibt es ein Sandros der Klassifikation B oder A. Es erfolgt keine Aufreihung.

Auch bei einer B oder A Anpaarung mit einem D Hund, erfolgt keine Aufreihung. Es bleibt ein B oder A Hund. Bei solchen Anpaarungen sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Elterntiere auch in den hinteren Reihen nicht miteinander verwandt sind.

 

Wurde ein Sandros B oder A mit einer Ursprungsrasse verpaart, dürfen deren Nachkommen nicht mehr mit einer Ursprungsrasse angepaart werden. Je nachdem wie hoch der Anteil der jeweiligen Rasse ist, muss ein Zuchtpartner gewählt werden, der das wieder ausgleicht.

 

Der Silvermoonkennel gibt hier Hilfestellung, bei der Wahl des richtigen Deckrüden.

 

Durch die Möglichkeit per DNA die Rassen zu ermitteln, die dem jeweiligen Hund innewohnen, kann auch anhand dieses Zertifikates ein ausgleichender Zuchtpartner gefunden werden. Mit dem Rassezertifikat können auch Hunde in die Zucht gelangen, die kein Pedigree haben, aber einer Ursprungsrasse ähnlich sehen. Werden in der Rassebestimmung die Ursprungsrassen zu einem hohen Prozentsatz festgestellt, kann der Hund in die Sandroszucht aufgenommen werden.

 

Es werden keine Pedigrees an Welpen ausgegeben, die irgendwo entstehen und deren Züchter sich nicht an unsere Regeln halten. Solche Welpen bleiben Mischlinge ohne Certified Pedigree. Auch Welpen aus einer Sandros Anpaarung ohne Genehmigung des Silvermoonkennels werden nicht registriert und bleiben weiterhin "Mischlinge". (Patentrecht beachten) 

 

Das Certified Pedigree garantiert dem neuen Sandrosbesitzer, dass die Zucht gemeldet und durchdacht ist und einer gewissen gesundheitlichen Kontrolle unterliegt. Die Regeln sind nicht dazu da, um Züchter zu schikanieren, sondern um einen Hund zu züchten, bei dem alles getan wurde, um ihn so gesund und robust wie möglich zu machen.   

 

Decktaxen sind Sache des Rüdenbesitzers.

 

Züchter sind angehalten, den Verkaufspreis des Sandros Leisha Dog nicht unter die 1000,- Grenze rutschen zu lassen, um den Wert des Hundes zu erhalten. Ist ein Welpe fehlerhaft (zb. Gebissfehlstellungen, Einhoder,) so ist es durchaus in Ordnung, diese Welpen günstiger abzugeben.

 

Grundsätzlich gibt es beim Welpenverkauf keine Vorschriften um die Preishöhe, die dem Land, in dem die Welpen geboren worden sind, angepasst werden muss. Es gilt jedoch der Leitsatz: Gute Qualität hat eben ihren Preis.

 

Unser Motto: Ein Sandros Leisha Dog ohne Papiere (Ahnentafel) und Registrierung vom Silvermoonkennel ist kein Sandros Leisha Dog, sondern nur ein weiterer Hund von vielen. 

 

Alle Würfe des Sandros Leisha Dogs werden auf www.dogs.pedigreeonline.com eingetragen, sodass eine möglichst inzuchtfreie Weiterzucht gewährleistet wird. 

 

 

 Zuchttauglichkeit auf Lebzeit:

 

Jeder Hund, der neu in der Zucht ist, muss sich zuerst bewähren. Die Zuchtgenehmigung für Rüden wird auf drei erfolgreiche Decksprünge eingeschränkt. Bei Hündinnen auf drei Würfe.

 

Ist bei dem jeweilig entstandenen Wurf alles in Ordnung (kein Krankheitsbild, kein erhöhtes Welpensterben, keine Einhoder, keine Behinderungen, Herzfehler, etc) wird eine Zuchttauglichkeit auf Lebzeit erteilt. Bei Rüden endet die Decktauglichkeit mit vollendetem 9. Lebensjahr. Der Rüde ist vorzeitig aus der Zucht zu nehmen, wenn er deckunwillig wird oder seine Fortpflanzungsfähigkeit nachlässt. (Verringerte Spermaqualität).

 

Bei der Hündin ist die Einsetzbarkeit zur Zucht mit dem vollendeten achten Lebensjahr erreicht. Bei manchen Hündinnen kann sich bereits vorher eine Zuchtuntauglichkeit einstellen. (Verringerte Aufnahmefähigkeit, Tumore am Gesäuge, zerbissene Zitzen) Solche Hündinnen sollten ebenfalls aus der Zucht genommen werden.

 

Zusammenfassung:

 

Bei einer geplanten Zucht oder der Aufstellung als Deckrüden:

 

Hunde mit und auch ohne Papiere brauchen einen Rassetest bei Feragen. Auch bei Sandrosnachzuchten macht dieser Test Sinn, um zu sehen, wie sich die Gene verteilt haben.

  

Jeder Hund muss ein Gesundheitscreening haben. Feragen DogCheck 4.0 (Erbkrankheiten)

 

Gebisskontrolle, Hodenkontrolle beim Tierarzt (oder Silvermoonkennel)

 

Ein HD-Röntgen, mit digitalem Bild, und mit Chipnummer, Name des Hundes und Name des Besitzers versehen, muss dem Silvermoonkennel geschickt werden.

 

Ein ED-Röntgen, ebenfalls mit digitalem Bild und Markierung mit Chip, Namen des Hundes und Namen des Besitzers. Bilder sind auch hier dem Silvermoonkennel zu übermitteln.

 

Augenuntersuchung (ECVO) und Gonioskopie ist empfohlen, aber keine Pflicht.

 

Jeder Hund benötigt ein DNA-Profil.

 

Meldung der Zucht beim Veterinäramt.

 

Der Silvermoonkennel überprüft nicht die gesetzlichen Zuchtbestimmungen anderer Länder. Nachweise sind zu erbringen.

 

Bei einem „okay“ gibt es eine Zuchtgenehmigung des Silvermoonkennels.

 

Zwingernamen beantragen.

 

Bei geplanter Bedeckung Deckschein anfordern, der bei erfolgter Belegung unterschrieben an den Silvermoonkennel geschickt werden muss.

 

Bei erfolgtem Wurf, den Wurfmeldeschein dann ausfüllen, wenn die Welpen gechipt sind.

 

Bekanntgabe des Haustierregisters.

 

Seit 2019 muss ein DNA-Profil eines jeden Welpen mit Abstammungsgutachten erstellt werden.



Sollten sich neue Untersuchungen als sinnvoll beweisen, werden sie mit in das Programm der Zucht aufgenommen. 

 

 

Viel Erfolg.  

 

Für weitere Fragen steht der Silvermoonkennel gerne zu Verfügung

 

Sandy Kien

Rein110

2276 Reintal

+43 699 12702885

sandy@silvermoonkennel.at

 

Es werden keine Mitgliedbeitrage oder sonstigen Gebühren eingehoben.

Preis pro ausgefertigter Ahnentafel 15,-.

 

Dublikate bei verloren gegangen Ahnentafeln oder DNA-Profilen 25,-